Sicher, nur sollte der Beschenkte nicht kurzfristig über diese Aktien verfügen wollen. Wenn sie Aktien für einen Dritten erwerben, benötigen wir den Namen des Begünstigten. Bei höheren Summen beachten Sie bitte die gesetzlich vorgeschriebene Schenkungssteuer.

Sie sind ab dem Zeitpunkt des Kaufs gewinnberechtigt. Voraussetzung ist natürlich, dass die Bürger AG Gewinne macht und diese ausschüttet. Dies haben wir vor, wird in den ersten Jahren des Aufbaus aber sicher noch nicht möglich sein. Hierzu müssen wir zunächst ein etwas größeres Projektportfolio aufbauen, was bereits geplant ist. Aber grundsätzlich haben Sie bereits mit dem Kauf der Aktien gewonnen, nämlich ein Stück höherer Lebensqualität in der Region für sich und Ihre Mitmenschen.

Sie investieren in die Bürger AG und stellen uns so Kapital für langfristige Projekte zur Verfügung. Diese Gelder sollten Sie unbedingt langfristig anlegen können. Kommt es zu einem Notfall und Sie brauchen das Geld zurück, müssten wir gemeinsam einen Aktionär finden, der Ihre Anteile übernimmt. Wir lassen sie hierbei aber nicht allein, sondern helfen bei der Suche.

Eine vinkulierte Namensaktie ist auf den Namen des Käufers ausgestellt, d.h. die Bürger AG weiß immer genau, wer die Aktien hält.

Ein Aktienkauf von der Bürger AG sollte auf längere Zeit ausgerichtet sein, denn die Gelder geben wir im Rahmen von offenen und stillen Beteiligungen unter anderem an Bio Erzeuger weiter. Und diese, wie auch der gesamten Nachhaltigkeitsbranche ist nur mit längerem Geldeinsatz gedient.

Selbstverständlich können Sie als Privatperson bei der Bürger AG Geld anlegen. Sie nehmen mit uns Kontakt auf und falls wir im Rahmen unserer dann aktuellen Kapitalerhöhung noch Aktien haben, können Sie diese einfach erwerben. Sie werden dann in unser Aktienbuch eingetragen und sind so an der Bürger AG beteiligt. Neben Privaten können auch Institutionen und Unternehmen Aktien zeichnen.

Das ist grundsätzlich immer möglich. Allerdings erwerben Sie Aktien an der Bürger AG und nicht an einem bestimmten Unternehmen. Sie sind damit anteilig bei allen Beteiligungen, welche die Bürger AG eingeht, dabei.

Sie können jeder Zeit Aktien zeichnen, insoweit wir eine öffentliche Kapitalerhöhung umsetzen. Stehen aus dieser Kapitalerhöhung keine Aktien zur Verfügung, so können Sie Aktien erwerben, wenn ein Altaktionär einen Teil seiner Aktien abgeben möchte. Sprechen Sie uns bei Interesse an!

Nein, dies ist nicht geplant und würde auch unserem nachhaltigen Ansatz widersprechen.

Grundsätzlich sind wir eine öffentliche Aktiengesellschaft und daher gilt für uns das Aktienrecht. Das heißt, wir werden jedes Jahr eine gesetzlich vorgeschriebene Hauptversammlung abhalten, zu der Sie eingeladen werden. Darüber hinaus verstehen wir uns als ein sehr transparent aufgestelltes Unternehmen und werden Sie über Newsletter und Aktionärsbriefe informieren. Alle wichtigen Infos sind auch auf der Webseite abrufbar.

Wir rechnen mit einer Rendite zwischen 0,5 – 2,0%. Dies hängt aber auch von der Art unserer künftigen Beteiligungen ab. Die Auszahlung erfolgt, wenn die Bürger AG für ein Geschäftsjahr Gewinne erwirtschaftet hat und die Hauptversammlung dann über diese Gewinne entscheidet.

Der Ausgabeaufschlag fließt der Bürger AG direkt zu. Hiermit sollen ein Teil der Gründungskosten, die Kosten für die Herausgabe des Wertpapierprospektes und Teile der Verwaltungskosten finanziert werden. Falls wir einen Vertriebspartner mit dem Verkauf der Aktien betrauen, was derzeit aber nicht geplant ist, wird auch dieser ein Teil des Aufschlages als Vergütung erhalten.

Wir haben zwar auch Konzepte für Naturalrenditen erarbeitet, müssen hier aber noch weitere Ideen sammeln, bevor dies umgesetzt werden kann. Falls es Naturalrenditen gibt, dann für jedermann, auch außerhalb der Region.